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Deutsch für das Studium


Um an einer deutschen Universität, Hochschule oder Fachhochschule zum Studium zugelassen zu werden, müssen ausländische Studierende ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Wenn das Abitur, bzw. die Fachhochschulreife in Deutschland abgelegt wurde, gelten die Abschlusszeugnisse gleichzeitig als Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse.
Es gibt zwei anerkannte Prüfungsverfahren:

TestDaF
Vor der Zulassung zu einem Vollstudium kann der sogenannte TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) absolviert werden. Die Prüfungsgebühren variieren, Sie können Sie in den Testzentren erfahren. Hier finden Sie eine Liste der Städte in denen die Prüfung abgelegt werden kann:
http://www.testdaf.de/
Weitere Informationen zu TestDaF:
http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00570.de.html

DSH
Sie können die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)  direkt an der Universität oder Hochschule ablegen. Sie kostet ca. 30 - 80 €. Es gibt drei Prüfungsergebnisse: DSH 1, DSH 2, DSH 3. Man braucht mindestens DSH 2, um zu studieren.
Detailierte Informationen über die DSH-Prüfung erhalten Sie hier:
http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00573.de.html

Weitere Informationen zu den Sprachprüfungen für den Universitäts- und Hochschulzugang finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienst
http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/02940.de.html

Allgemeine Informationen über die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse für ein Studium erhalten Sie hier:
http://www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/faq/00429.de.html


Stufen der Prüfungen und Sprachkurse des Goethe-Institut:
http://www.goethe.de/ins/de/ler/kst/deindex.htm

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen:
Lernen, lehren, beurteilen
Rat für kulturelle Zusammenarbeit / Bildungsausschuss
http://www.goethe.de/z/50/commeuro/

Adressen der Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein
... mehr HIER

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