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Behörden - Verwaltung
Bundesrepublik Deutschland ist der korrekte Begriff, allgemein wird auch einfach Deutschland oder Bundesrepublik gesagt, manchmal auch nur Republik. Alles, was die ganze Bundesrepublik Deutschland betrifft wird bundesweit genannt. Das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz sind Gesetze, die bundesweit gültig sind. Bundesbehörden sind z.B. das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Schleswig-Holstein ist ein Bundesland. Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung und Verwaltung - das sind z.B. das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, das Landesamt für Ausländerangelegenheiten und die Ausländerbehörden.
Alles was ganz Schleswig-Holstein betrifft wird landesweit genannt.
Jedes Bundesland regelt die ausländerrechtlichen Bestimmungen durch Erlasse, Anweisungen, Durchführungsanordnungen usw. selbst.
Alle aufenthalts- und asylrechtlichen Entscheidungen trifft in Schleswig-Holstein das Landesamt für Ausländerangelegenheiten, gebunden an die verschiedenen Gesetze. Nur das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ist dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten übergeordnet und kann Weisungen erteilen.
Dem Landesamt angegliedert sind die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (EAE) in Lübeck und 2 Gemeinschaftsunterkünfte mit insgesamt ca. 800 Plätzen - eine auf dem Kasernengelände der EAE in Lübeck und eine auf dem Kaserenengelände in Neumünster, hier ist auch das Ausreisezentrum.
Schleswig-Holstein ist in Kreise und kreisfreie Städte aufgeteilt (auf der Seite ADRESSEN ist eine Karte in der alle Kreise und kreisfreien Städte eingetragen sind). Für jedes dieser Gebiete ist eine Ausländerbehörde zuständig. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörden sind an die Gesetze gebunden und an die Anweisungen des Landesamt für Ausländerangelegenheiten.
Außerdem können Sie noch mit anderen Behörden (Amt) zu tun haben: Z.B. das Amt für Familie und Soziales (Sozialamt) - die sind u.a. für die Auszahlung des Geldes zuständig, Unterbringung in einer Unterkunft, Vergabe von Krankenscheinen usw., das Jugendamt ist für den Schutz von Kindern zuständig, das Standesamt regelt Eheschließungen/Lebenspartnerschaften - dort werden Neugeborene angemeldet, das Schulamt regelt die Teilnahme schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher am Unterricht.
Auch die Gerichte gehören zum System der Verwaltung. Richterinnen und Richter sind an alle Gesetze gebunden und sollen auf dieser Grundlage unabhängig über den einzelnen Fall entscheiden. Je nach dem Stand des Verfahrens kann gegen die Entscheidung eines Gerichtes z.B. Einspruch eingelegt werden - manchmal hat dies eine "aufschiebende Wirkung", manchmal hat es keinen Einfluß auf den weiteren Verlauf bis erneut entschieden wurde. In aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
Beispiele: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Asylantrages. Lehnt das BAMF den Antrag ab, kann die/der Asylsuchende innerhalb einer Frist dagegen Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Oder. Entzieht eine Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis weil sie der/dem Betroffenen vorwirft die Mitwirkungspflicht nicht zu erfüllen, können Betroffene bei Gericht einen Antrag einreichen, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
- Ob Aussicht auf Erfolg besteht, muß immer mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt besprochen werde,n die dann auch die Klage oder den Antrag einreichen.
Das Auswärtige Amt ist eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Das Auswärtige Amt ist für die Beziehungen zu anderen Ländern zuständig, erstellt die sogenannten Lageberichte über andere Länder und gibt damit Empfehlungen für Asylverfahren. Außerdem leitet das Auswärtige Amt die Arbeit der Deutschen Botschaften und Deutschen Konsulate (Auslandsvertretungen) und ist damit für die legale Einreise nach Deutschland zuständig.
Adressen der Behörden
... HIER
Adressen der Gerichte
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Hinter diesem link zum Auswärtigen Amt finden sie die deutschen Botschaften und Konsulate in anderen Ländern.
Wenn Sie in Berlin zu einer Botschaft müssen sollten Sie auf keinen Fall alleine dort hin gehen. Nutzen Sie den Behördenbegleitservice vom Arbeitskreis Asyl
der Katholischen Studierendengemeinde Edith Stein - Berlin
Hier ein link zu www.akasylberlin.de
- Behördenbegleitservice
... hier als PDF
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INFONET März 2007
Diese Information sind nach bestem Wissen erstellt, sie ersetzen keine juristische Beratung. Wir können nicht für Vollständigkeit und Korrekteit garantieren.





