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Freiwillige Ausreise
Unter dem irreführenden Begriff "freiwillige Ausreise" verstehen wir hier nicht nur die tatsächliche freiwillige Ausreise, sondern die Ausreise unter dem Druck einer drohenden Abschiebung.
Für alle Menschen, die aus einem anderen Land nach Deutschland geflohen sind und für alle Menschen, die nicht in ein Herkunftsland zurück wollen ist der Begriff der "freiwilligen" Ausreise zynisch.
Trotzdem kann es - besonders wenn der Aufenthaltsstatus nicht sicher ist - zu der Frage kommen: Was ist individuell das größere Risiko, die "freiwillige" Ausreise oder die Abschiebung? Ob und wie bedrohte Menschen sich damit auseinandersetzen, kann hier nicht das Thema sein.
Eine "freiwillige" Ausreise muß nicht in ein Herkunftsland erfolgen, manchmal ist es auch möglich in ein anderes Land zu reisen. Bei einer "freiwilligen" Ausreise tritt (nach dem Gesetz) keine Einreisesperre ein.
Finanzielle Hilfe ist eventuell über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und IOM (Internationale Organisation für Migration) möglich.
Hier ein link zur website des BAMF mit Informationen zu Rückkehrhilfen
• Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat den Begriff "Freiwillige Ausreise" zum "Unwort des Jahres 2006" gewählt, weil die Diskrepanz zwischen Begriff und Bedeutung darstellt.
Informationen hier: http://www.unwortdesjahres.org/presse.htm
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INFONET Januar 2007
Diese Information sind nach bestem Wissen erstellt, sie ersetzen keine juristische Beratung.





