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Arbeitserlaubnis
aktualisiert: 01.11.2007
- Im ersten Jahr mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung ist Arbeiten grundsätzlich verboten.
- Ab dem zweiten Jahr hat man mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang.
- Mit Aufenthaltsgestattung bleibt der immer Arbeitsmarktzugang nachrangig. Arbeitsverbot durch die Ausländerbehörde ist nicht möglich.
- Mit Duldung kann man nach 4 Jahren geduldetem, gestattetem, erlaubtem Aufenthalt in Deutschland eine Arbeitserlaubnis bekommen, ohne Nachrangigkeit. Arbeitsverbot durch die Ausländerbehörde ist möglich.
nachrangigkeit - vorrangprüfung
Nach dieser "Wartefrist" haben Sie einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Selbständigkeit ist nicht erlaubt. Die Arbeitserlaubnis heißt korrekt "Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung".
"Beschäftigung ist eine Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis, nach Anweisungen von Vorgesetzten und als Teil einer Arbeitsorganisation ..." (Zitat aus SGB IV § 7).
- Für unbezahlte Praktika und für eine unbezahlte Probezeit ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
- 1-Euro-Jobs werden von Behörden vermittelt und sind nicht erlaubnispflichtig.
- Kompliziert ist der Bereich ehrenamtlicher Tätigkeiten. Wird die gleiche Tätigkeit üblicherweise bezahlt, könnte eine Arbeitserlaubnis notwendig sein.
Arbeitserlaubnis
Nach einem Jahr mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung können Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Zuerst müssen Sie eine Arbeitsstelle finden und der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin muss Ihnen persönlich den Arbeitsplatz anbieten. Bei der Ausländerbehörde stellen Sie den Antrag auf Arbeitserlaubnis.
Die Ausländerbehörde prüft, ob sie aufenthaltsrechtliche Einwände gegen Ihre Arbeitserlaubnis hat. War diese Prüfung in Ordnung, wird Ihr Antrag an die Arbeitsagentur weitergeleitet.
- Sie stellen den Antrag bei der Ausländerbehörde. Die ist für die endgültige Zustimmung / Ablehnung zuständig. Die Ausländerbehörde holt verwaltungsintern die Meinung der Arbeitsagentur ein. Eine Arbeitserlaubnis wird nur für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt und ist befristet. Antrag auf Verlängerung frühzeitig stellen.
- Der Chef / die Chefin muss genaue Angaben über Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen machen, und sollte zustimmen, dass die Stelle von der Arbeitsagentur öffentlich angeboten wird. Besser: Der Arbeitsplatz wurde der Arbeitsagentur schon vorher gemeldet.
- Der Stundenlohn muss ortsüblich sein. Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen dürfen ungewöhnlich sein, aber nicht gegen Sitte und Anstand verstoßen.
- Mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Die Erteilung liegt im Ermessen der Ausländerbehörde.
Arbeitsverbot
Mit Aufenthaltsgestattung ist nach dem Wartejahr ein pauschales Arbeitsverbot nicht möglich.
Menschen mit Duldung kann von der Ausländerbehörde die Arbeit verboten werden.
- Wenn Sie den Antrag stellen, prüft die Ausländerbehörde, ob Sie die ausländerrechtlichen Vorausset-zungen für die Arbeitserlaubnis erfüllen. Dazu gehören die 1-jährige Wartefrist, Ihre Mitwirkungspflicht gegen-über deutschen Behörden oder die Frage, ob die Aus-länderbehörde Ihnen die Schuld dafür gibt, dass Ihre Abschiebung unmöglich ist.
- Arbeitsaufnahme wird auch verboten, wenn eine Behörde den Vorwurf erhebt, jemand sei nach Deutschland gekommen, um Sozialleistungen zu erhalten.
Arbeitsmarktprüfung
In Deutschland ist die Arbeitslosigkeit sehr hoch. Darum wurde die "Vorrangprüfung" erfunden. Menschen mit sicherem Aufenthaltstitel (Deutsche, EU-Bürger / -Bürgerinnen, Menschen mit Aufenthaltsberechtigung) wird ein freier Arbeitsplatz zuerst angeboten. Die Arbeitsagentur fordert Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen auf, einen Vermittlungsauftrag zu erteilen. Dann schicken sie “bevorrechtigte Arbeitslose" zur Bewerbung. Für diese Menschen gibt es viele Sanktionen, falls sie eine Arbeit ablehnen. Außerdem prüft die Arbeits-agentur die Bezahlung, Arbeitszeit usw., denn die Arbeitsbedingungen von Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder mit Duldung dürfen nicht schlechter sein, als für andere. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin muss Auskunft erteilen. Die Arbeitsmarktprüfung dauert einige Wochen, manchmal bis zu 6 Monaten. Nach 3 Monaten können Sie eine Klage wegen Untätigkeit erheben.
- Wenn alle diese Vorgaben erfüllt sind und der Chef / die Chefin niemand anderen gefunden hat, der / die für die Arbeit geeignet ist, muss das der Arbeitsagentur mitgeteilt werden. Danach kann sie die Zustimmung zu der Arbeitserlaubnis geben.
- Einige Arbeitsagenturen sagen, dass alle 400-€-Jobs und alle Vollzeit-Beschäftigungen, die keine Berufsausbildung erfordern, grundsätzlich immer von bevorrechtigten Arbeitslosen besetzt werden können. Deshalb werden solche Anträge pauschal abgelehnt. Fordern Sie deshalb immer eine Einzelfallprüfung.
- Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin sollte genau beschreiben, wenn Sie besser für die Tätigkeit geeignet sind, als andere Bewerber / Bewerberinnen (Sprachkenntnisse, Vorerfahrung etc.).
- In besonderen Härtefällen kann die Arbeitsmarktprüfung entfallen. Das gilt z.B. wenn die Arbeit für die Heilung einer Krankheit wichtig ist und Sie eine fachärztliche Bestätigung dafür haben. Erkundigen Sie sich, ob bei Ihnen eine solche "besondere Härte" vorliegt. Schreiben Sie alle besonderen Gründe direkt in den
Antrag.
Widerspruch, Klage und Kosten
Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen, dann kostet das kein Geld. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Die Begründung können Sie kurzfristig nachreichen.
- Für den Widerspruch brauchen Sie vorher einen schriftlichen Bescheid von der Ausländerbehörde. Die ist verpflichtet, den kostenfrei auszustellen.
- Wird der Widerspruch abgelehnt, haben Sie Anspruch, dass Ihnen die Bearbeitungsgebühr dafür erlassen wird, weil Sie Sozialleistungen beziehen. Die Antwort auf den Widerspruch wird gewöhnlich per Einschreiben zu Ihnen geschickt. Manche Ausländerbehörden verlangen die Kosten dafür (ca. 4 €).
- Als nächsten Schritt können Sie Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Ausländerbehörde einreichen. Wir empfehlen, gleichzeitig einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen, der (gut begründet) darauf besteht, dass das Gericht die Ausländerbehörde verpflichtet eine Arbeitserlaubnis auszustellen, bis das Verfahren offiziell entschieden ist.
- Für eine Klage brauchen Sie eine Anwältin/einen Anwalt, der/die sich in diesem Bereich auskennt. Für eine erste Beratung kann der Anwalt / die Anwältin Beratungshilfe beantragen.
Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, können Sie vom Gericht Prozesskostenhilfe erhalten, dann müssen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten nicht bezahlen, auch falls Sie verlieren.
Illegale Arbeit
Wenn Sie arbeiten, ohne eine Erlaubnis für die Arbeitsstelle zu haben, ist das illegal. Juristisch ist sogenannte "Schwarzarbeit" für Sie und für den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin strafbar. Es drohen Bußgelder und Straf-verfahren. Dies kann sich negativ auf eine Aufenthaltsverfestigung auswirken (z. B. wenn Sie Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis haben) und kann den Abschiebungsdruck gegen Sie erhöhen.
- Bedenken Sie, dass Sie bei Aufnahme einer illegalen Tätigkeit erpressbar wären. Oft werden illegale Arbeiter / Arbeiterinnen besonders schlecht bezahlt. Und es ist schwer etwas dagegen zu machen, wenn gar keine Bezahlung erfolgt.
Achtung!
Seit 28.08.2007:
Wenn Sie eine Duldung haben und seit 4 Jahren (mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland sind, entfallen die Vorrangprüfung und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitserlaubnis kann von der Ausländerbehörde direkt erteilt werden und gilt ohne Einschränkungen
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im Januar 2008 einen Informationsflyer zum Arbeitsmarktzugang herausgegeben
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INFONET
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nach bestem Wissen erstellt. Sie ersetzen keine juristische Beratung. Alle Angaben beziehen sich auf Schleswig-Holstein.
Basisinformation Arbeitserlaubnis
DULDUNG & AUFENTHALTSGESTATTUNG
Stand vor dem 28. August 2007
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Базовая информация - Разрешение на трудовую деятельность
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Agahrîyén bingehî - Destûra xebatkiriné
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Temel Bilgiler - Çalışma müsadesi
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