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Illegale Arbeit / Illegale Beschäftigung
Arbeit wird in den Gesetzen "Beschäftigung" genannt.
Für Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung ist die Möglichkeit legal zu arbeiten vor allem im Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, der Beschäftigungsverordnung und hauptsächlich der Beschäftigungsverfahrensverordnung geregelt.
Außerdem ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sehr wichtig.
Illegale Beschäftigung wird auch "Schwarzarbeit" genannt. Verfolgt wird "Schwarzarbeit" von Polizei, Zoll, Arbeitsagentur ...
"Schwarzarbeit" kann von Deutschen, EU-AusländerInnen und anderen MigrantInnen getan werden.
Damit eine Beschäftigung legal ist, muß sie bei den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse usw.) angemeldet werden, müssen möglicherweise Steuern bezahlt werden usw. MigrantInnen benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, Ausnahmen gelten für einige EU-Staatsangehörige. Eine Arbeitserlaubnis ist normalerweise nur zusammen mit einer Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung gibt es Ausnahmeregelungen, die unter sehr schwierigen Bedingungen manchmal eine Arbeitserlaubnis erhalten können.
Woran erkennt man "Schwarzarbeit"?
- Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, bzw. Aufenthaltserlaubnis,
- keine Anmeldung bei der Krankenkasse, keine Sozialversicherungsbeträge, keine Steuern bezahlen,
- LeistungsempfängerInnen (von Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe usw.) werden nicht gemeldet, sie beziehen weiterhin Leistungen, obwohl sie Lohn erhalten.
ACHTUNG: Wenn Sie arbeiten, ohne eine Erlaubnis für diese Arbeitsstelle zu haben, ist das illegal. Juristisch ist sogenannte "Schwarzarbeit" für Sie und für den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin strafbar. Es drohen Bußgelder und Strafverfahren. Dies kann sich negativ auf eine Aufenthaltsverfestigung auswirken (z.B. wenn Sie Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis haben) und kann den Abschiebe-Druck gegen Sie erhöhen.
· Bedenken Sie, daß Sie bei Aufnahme einer illegalen Tätigkeit erpreßbar wären. Oft werden illegale Arbeiter / Arbeiterinnen besonders schlecht bezahlt und es ist schwer dagegen vorzugehen, wenn gar keine Bezahlung folgt.
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INFONET Februar 2007





