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Statusrechtliche Begleitmaßnahmen
Informationen aus Asylverfahren werden zum Zweck der "Erkenntnisgewinnung" an deutsche Sicherheitsbehörden und an ausländische Stellen übermittelt.
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Drs. 16/3764)
Antwort der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 29.12.2006 von Ulla Jelpke, Fraktion DIE LINKE





