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Visum - Visa - Sichtvermerk
In Deutschland gilt Visumspflicht. Es gibt Ausnahmen, Angehörige einiger Staaten benötigen für die legale Einreise kein Visum (z.B. aus anderen EU-Ländern).
Es gibt viele verschiedenen Varianten von Visa (§ 6 AufentG):
1. Visa bis zu 3 Monaten Dauer (kurzfristige Visa), sie werden auch Schengen-Visa genannt und
2. Visa für längerfristige Aufenthalte und für Aufenthalte, die Erwerbstätigkeit (über 3 Monaten - nationales Visum) erlauben.
Ein Visum muß immer vor der Einreise oder Durchreise beantragt werden, es wird bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschafen und Konsulate) beantragt. Dort wird geprüft, ob das Visum erteilt und die Einreise nach Deutschland erlaubt wird.
Es gibt sehr viele Gründe warum Menschen keine Erlaubnis, also kein Visum erhalten - Botschaften und Konsulare dürfen den Antrag auf ein Visum ohne Angabe von Gründen ablehnen (§ 77 - 2 AufenthaltsG), eine Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Touristen-Visums ist sogar unanfechtbar (§ 83 AufenthaltsG).
Das macht es schwer herauszufinden, was im Antrag geändert werden müßte, um das Visum zu erhalten. Manchmal sind Gebühren für die Erteilung eines Visums fällig, die benötigten Papiere, Nachweise und Urkunden sind oft auch kostenpflichtig. Visa kommen zumeist als Aufkleber oder Stempel in den Reisepass.
Bei einem Visumsantrag für einen kurzen Aufenthalt (weniger als 3 Monate) prüfen die Auslandsvertretungen selbst, ob sie es erteilen oder nicht.
Bei Visumsanträgen für längerfristige Aufenthalte (nationales Visum) entscheidet immer die Ausländerbehörde des geplanten Wohnortes mit. Konsulat oder Botschaft stellen immer nur ein 3-monatiges Visum aus, nach der Einreise geht man mit dem nationalen Visum zur Ausländerbehörde und beantragt dort eine Aufenthaltserlaubnis. Wieder wird geprüft, ob die beantragte Aufenthaltserlaubnis (oder ein anderer Status: Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder auch eine Ausweisung Grenzübertrittsbescheinigung) erteilt wird.
Die Aufenthaltserlaubnis muß den selben Zweck haben wie das Visum. Eine Zweck-Änderung nach der Ankunft ist nur selten in Ausnahmefällen möglich. Genauso ist die Verlängerung eines Visums direkt in Deutschland nur die Ausnahme.
Zu den Einreisevisa gehören:
- Das Touristenvisum ist bis zu 90 Tage gültig, der Besuch muß finanziell abgesichert sein plus einer schengen-weit gültigen Reisekrankenversicherung (Deckungssumme mind. 30.000,00 Euro), eine Verpflichtungserklärung (§§ 66 ff. AufenthaltsG), geprüft von der Ausländerbehörde am Wohnort des Gastgebers aus Deutschland ist auch möglich. Ein Touristenvisum berechtigt zum Besuch in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg; den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
- das Transitvisum ist 5 Tage nur für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet gültig, es kann für ein- oder mehrmalige Durchreisen (jede Durchreise darf 5 Tage nicht überschreiten) erteilt werden.
- Das Geschäftsvisum für Geschäftsreisende (besondere Regularien),- das Studentenvisum gilt ausschließlich für die Teinahme an voher genehmigten Ausbildungen.
- Mit dem nationalen Visum ist die Einreise zum Zweck eines Daueraufenthaltes und/oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich, es bedarf normalerweise der Zustimmung der Ausländerbehörde. Zuständig ist die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz, die Bearbeitung eines Visumsantrages für einen längeren Aufenthalt kann mehrere Monate dauern...
Außerdem gibt es:
- Das Flughafentransitvisum, es ist kein Aufenthaltstitel und erlaubt nicht die Einreise nach Schengenland.Es kann für ein- oder mehrmalige Transitaufenthalte erteilt werden und berechtigt nur dazu sich während einer Zwischenlandung im Transitbereich des Flughafens aufzuhalten.
Detail-Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter: Visa für die Einreise nach Deutschland:
Welche Staatsangehörige sind auch für Kurzaufenthalte visa-pflichtig, was die Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa sind, welche Voraussetzungen für die Erteilung von nationalen Visa erforderlich sind, Antragsformulare können in verschiedenen Sprachen angesehen werden.
Sie erhalten dort auch allgemeine Informationen über die Einreise und den Aufenthalt nach Deutschland.
Formular für den Antrag auf ein "Schengen-Visum"
... als PDF
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INFONET August 2006
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