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September 2008

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Sonntag, 01. 06. 08 14:56

320. Hallo, gibt es bezüglich der "Altfallregelung" im Sorgerecht für nicht verheiratete Väter positive Urteile? Gruß M.

Kommentar:
Hallo. Unst ist nicht bekannt. Bitte schauen Gerichtsurteile allgemein zur Altfllregelung finden Sie hier: http://www.asyl.net/ >> Allgemeine Rechtsprechung >> Allgemeines aufenthaltsrecht >> Altfallregelung. oder erkundigen Sie sich bei dem Flüchtlingsrat in Ihrem Bundesland. Dort sind die regionalen Vorgehensweisen bekannt. Alles Gute. INFONET


Donnerstag, 29. 05. 08 15:59

319. guten tag liebe infonet mitarbeiter meine frage ist meine frau hat erhalten eltrengeld insgesamt 12 monate in höhe von 300€ kan sie noch mal antrag stellen auf verlengerung bitte informiren sie mich vilen dank!!!!!!!T.AUS NRW

Kommentar:
Hallo. "Beide Eltern haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate), wenn für zwei Lebensmonate eine Reduzierung des Erwerbseinkommens erfolgt. Maximal können also 14 Monatsbeträge Elterngeld bezogen werden." Zitiert aus: www.elterngeld.net > Bezugszeit
Alles Gute für Sie. INFONET


Donnerstag, 29. 05. 08 12:00

Hallo, Ihre Seite ist sehr gut aufgebaut und inhaltlich ergiebig.
Gestatten Sie mir einen Hinweis: Bitte nehmen Sie auf der Info-Seite zum Ehefähigkeitszeugnis den Begriff "Lebenspartnerschaft" heraus. Er hat mit dem Efz nichts zu tun. LPart sind keine Ehen und werden auch nicht so bearbeitet. Schöne Grüße -ein alter "Standesamtshase"-

Kommentar:
Herzlichen Dank für den Hinweis :-)


Donnerstag, 29. 05. 08 01:29

317. Hallo! Ich lebe seit 10 Jahre in Deutschland und bin seit 3 Jahren mit einem deutschen verheiratet. Ich habe mein Abi in Deutschland gemacht und studiere nun seit 3 Jahren hier. Vor meiner Heirat wurde ich leider nur mit einer Duldung vertröstet. Letztes Jahr hatte ich mich beim Ausländeramt danach erkundigt, wann ich alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfülle. Es wurde mir gesagt, dass ich mindestens 8 Jahre im Besitz eines Aufenthaltserlaubnisses (nicht Duldung) gewesen sein muss. Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass es ein neues Gesetz gibt, wonach auch die Jahre mit Duldung gezählt werden. Stimmt das? Wenn nicht, kann für meinen Fall eine Sonderregelung angewendet werden? Vielen Dank für die Hilfe.

Kommentar:
Hallo. Als Ehegattin eines Deutschen haben Sie einen sogenannten "Regelanspruch" auf eine Einbürgerung. Das bedeutet, dass Sie frühzeitig eingebürgert werden SOLLEN. Ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland reicht aus. (Mehr hier: http://www.einbuergerung.de/26_116.htm)
Wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen und 8 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben, dann haben Sie sogar einen Anspruch auf eine Einbürgerung. Die zeit verkürzt sich auf 7 Jahre wenn Sie an einem Integrationskurs teilgenommen haben (Abitur und Studium sollten das mehr als ausgleichen).
Sie brauchen also keine Sonderregelung, Sie stellen einen Antrag auf Regeleinbürgerung als Ehegattin eines Deutschen. Lassen Sie sich ruhig vorher in einer Migrationsberatungsstelle beraten. Alles Gute. INFONET


Mittwoch, 28. 05. 08 23:58

316. hallo infonet team, ich bin seit 1988 als serbischer fluechtling in deutschland geduldet,habe meine schule und berufschuljahre hinter mir aber bekomme keine arbeits erlaubnis fuer eine ausbildung. auserdem habe ich seit dem 3.9.07 ein deutsches kind,mit der mutter des kindes bin ich nicht zusammen aber kontakt besteht. nun habe ich eine abschiebung bekommen habe eine frist gestelt bekommen um freiwillig auszureisen was kann ich tun bitte hilft mir (DANKE)

Kommentar:
Hallo. Als Vater eines deutschen Kindes können Sie sich auf den Art. 6 GG und Art.8 EMRK beziehen. Das ist keine Garantie, aber vernünftigerweise ist die Beziehung eines Kindes zu seinem Vater (und umgekehrt) schützenswert, Diese aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung kann sich auch bei Nicht-Lebensgemeinschaften zwischen den Eltern entfalten. Ein Kriterium ist die Intensität des Kontaktes mit dem Kind. Diese sollte der Wahrnehmung des Sorgerechts nahe kommen (z.B. Leben des Elternteils in unmittelbarer Nähe zum Kind oder häufige und intensive Wahrnehmung des Besuchsrechts). Bei fehlender Lebensgemeinschaft muss umso deutlicher sein, dass der Vater sich um das Kind kümmert, nur dann ist eine Beziehung zwischen Vater und Kind vorhanden. Entscheidend ist, dass der Vater die festzulegende oder festgelegte Zeit intensiv nutzt, so dass diese für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist.
Wir hoffen sehr, dass alles gut wird für Sie. INFONET


Mittwoch, 28. 05. 08 23:50

315. hallo.bin türkischer staatsbürger aber hier geboren. habe in der türkei geheiratet. damit meine frau nach deutschland kommen konnte hat mein bruder eine verpflichtungserklärung unterschrieben, da mein einkommen um 100 euro zu niedrig lag. ich bin inzwischen arbeitslos und beziehe alg2. was für vorraussetzungen liegen vor damit diese verpflichtungserklärung nicht mehr gültig ist und meine frau auch anspruch auf hilfeleistungen durch z.b. das job center hat?

Kommentar:
Hallo. Es ist wichtig zu wissen welche Aufenthaltserlaubnis Sie ganz genau haben und welche Ihre Frau hat. Außerdem ist die Frage wie lange Ihre Frau hier im Bundesgebiet lebt und ob Sie beide eine Zeit lang ohne Bezug von öffentlichen Geldern gelebt haben. So können wir leider nichts dazu sagen. Schreiben Sie uns nochmal, bitte vorn: zu Nr. 315. Freundliche Grüße von INFONET


Mittwoch, 28. 05. 08 18:22

314. Liebe infonet ich besitzte eine aufenhaltserlaubnis nach §23 abs.1 Habe im April 2007 in kosovo geheiratet meine frau wurde das visum auf familienzusammenfrührung abgelehnt obwohl die hier zuständige ausländerbehörde nach §31 zugestimmt hat jetzt läuft die sache vor gericht in verwaltungsgericht in berlin das auswärtige Amt gibt die deutsche botschaft im kosovo recht die ausländerbehörde sind aber auf meine seite ich weiss nicht was ich machen soll wenn ich vor gericht velieren würd der grund weshalb das visum abgeleht ist ihr Eheman hat keine dauerhafterlaubnis in deutschland ich habe hier eine feste wohnhsitz ich habe hier eine feste arbeitsstelle die ausländerbehöre haben sich auch gewundert weshalb das visum abgeleht wurden ist ich hoffe das der richter auf meine seite ist.

Kommentar:
Hallo. Im Prinzip sehen wir das genau wie Sie und die Ausländerbehörde, ABER es gilt der § 29 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz: "Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten ... eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den ... § 23 Abs. 1 ... besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend." Der Streitpunkt wird sein, ob anerkannt wird, dass die Wahrung der ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet ein wichtiger Grund ist... Wir wünschen Ihnen alles Gute. Lassen Sie uns wissen wie entschieden wurde. Mit freundlichem Gruß, INFONET


Mittwoch, 28. 05. 08 15:01

313. ich bin seit 15 jahren in der türkei und möchte gerne wieder züruckt nach hamburg bin wegen drogen ins gefangnis gekommen und habe 3 jahre und man hat mich dan in die türkei abgeschoben das war 1995 so es ist eine lange zeit vergangen ich bin in deutschland geboren und war da auch in der schule habe einen hauptschul abschlusswas leben hier ist nicht zu ertragen weil ich die menschen nicht verstehe das leben ist auch schwer für mich ich bin auch 38 jahre alt gewurden und möchte so gerene wieder zurück ob das geht denn ich habe nicht so viel möglichkeiten denn wo ich lebe ist artvin am schwarzenmeer habe auch sehr oft nach einen vizum antrag gestellt immer wieder abgelehnt

Kommentar:
Hallo. Sie wurden wegen der Straffälligkeit abgeschoben - deshalb haben Sie sehr, sehr wenig Chancen legal nach Deutschland einzureisen. Zuallererst müssen Sie bei der Botschaft (Kopie an die Ausländerbehörde, die früher für Sie zuständig war) einen "Antrag auf Befristung der Wirkungen der Abschiebung" stellen. Machen Sie eine ausführliche Begründung, darüber wie Sie heute zu Drogen stehen, wie Sie sich gebessert haben usw. Doch wir möchten Ihnen wenig Hoffnung machen. Nach einer Abschiebung ist die Einreise nach Deutschland unbefristet verboten, Deshalb muß man den Antrag stellen auf Befristung. Es wird auch eine Zahlung der Kosten der Abschiebung erwartet. Ohne einen dringenden persönlichen Grund (Eheschließung mit Deutschem) gibt es eigentlich keine Chance - und auch dann ist es extrem schwierig. Sorry für die schlechte Nachricht. Trotzdem alles Gute für Sie. INFONET


Dienstag, 27. 05. 08 22:18

312. hallo brauche eure hilfe ich habe einen hollendischen statsbuerger geheiratet wir haben zwei gemeinsame kinder unsere minderjerige tochter hat die hollendischen pass aber ich und unser elteste kind nicht bin in deutschland seit1988 und bin noch geduldet was kann ich tun

Kommentar:
Hallo. Leider reichen diese Informationen nicht, um eine Antwort zu geben. Sie sind ganz offiziell mit einem holländischen Staatsbürger verheiratet. Wenn Sie in Deutschland leben, sollten Sie bei der holländischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen als Ehegatte eines EU-Bürgers. Wenn Sie rechtmäßig verheiratet sind, dann ist auch Ihre Identität geklärt ... wir können so leider nicht nachvollziehen was der Grund dafür ist, dass Sie nur eine Duldung haben. Sorry. INFONET


Samstag, 24. 05. 08 20:28

311. Hallo mein Name ist Gj.und komme aus kosovo ich bin seid 1991 in Deutschland mit meine Eltern und drei Brüdern. Ich arbeite hier und habe eine unbefristete Arbeitselaubniss und eien Aufentserlaubniss habe seid April in meine Heimat aus liebe geheirattet.So meine frage ist kann ich meine Frau denn nach Deutschland bringen und vor allem wie??? Wenn ihr mir da helfenn könnten wäre das echt toll.Danke im vorraus mfg Gj.

Kommentar:
Hallo. Ihre Frau beantragt im Kosovo die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Hier finden Sie genaue Informationen: http://www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html
> Ehegattennachzug / Eheschlißung.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Frau einige Grundkenntnisse in der deutschen Sprache VOR der Einreise nachweisen muss. Viel Glück Ihnen beiden. INFONET



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