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September 2008
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310. Hallo, Bin seit 1 jahr deutsche, vorhier wahr ich türkin aber ich habe ein baby in kurze in diyarbakir- türkei geboren, die geburt in zu hause mit einer geburtshilfe hebema pasiert.
Bin nicht verheiratet. Mein kind hat kein vater., das mein kind ohne vater. Ich möchte mein kind nicht in der türkei lassen. Manche private und religröse gründen leider musste ich mein baby in der türkei geboren müssen!
Bitte wie muss ich mein baby als Deutsche mutter nach Deutschland mitnehmen. Welche dokumente ich brauche, musste ich deutsche konsulat in istanbul oder wo und wie, was muss ich machen? Oder reicht das geburt urkunde. Ich habe die geburturkunde von hebama! Ich habe angst. Bitte helfen sie mir, schnell wie möglich! Dankeschön
Mit freundlichen grüssen - Musss ich leider Anonim bleiben...............
Kommentar:
Hallo. Sie sollten die deutsche Botschaft in der Türkei informieren und das Baby mit der Geburtsurkunde dort anmelden und in Ihren Pass eintragen lassen. Alles Gute und viel Glück. INFONET
309. Hallo, Guten Tag. Ich habe als Spätaussiedlers Ehegatte in Deutschland eingereist und ich wohne 11 Jahre hier. Nach der Scheidung ich habe bekommen ein Fiktionsbescheinigung nach §81 (4) und letzte 8 Jahre wohne mit Fiktionsbescheinigung. Wird diese Zeit als rechtmassige Aufenthalt in Deutschland berechnet für Einbürgerung im Zukunft? Vielen Dank
Kommentar:
Hallo. 8 Jahre mit einer Fiktionsbescheinigung - das ist ja eine Katastrophe!!! Unserer meinung nach ist die Fiktionsbescheinigung nach Abstz 4 eindeutig: "Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend." Sie hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, diese gilt fort bis die Ausländerbehörde entscheidet - also seit 8 Jahren. So sollte es auch für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis angerechnet werden ... ABER: Wenn man Sie solange in der Fiktionsbescheinigung gelassen hat, dann wird es sicher noch irgendwelche strittigen Fragen geben. Wir raten Ihnen DRINGEND, dass Sie sich Hilfe in einer Beratungsstelle und von einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt holen. Alles Gute und ganz viel Glück für Sie. INFONET
308. Iam a single mum of 2kids, i have aufenthalterlaubnis since the birth of my son, im from africa and his father a german. please i would like to know if i stand the chance of getting unbefristet. presently,iam not working i recieve money from the state.is it possible? iam asking this becaus a friend told me that when one recieve money from the state, you are not entitled to get unbefristet. please i need your help! also should i work for 8or4hours before i can apply? Thanks.
Kommentar:
Hello. The name of the "unbefristet" is "Niederlassungserlaubnis", § 9 Aufenthaltsgesetz. We think your child is german and you got the Aufenthaltserlaubnis because of that. When you are recieving money from the state it is not so easy to get the Niederlassungserlaubnis. You need a special, individual advice. Please ask for support at a Migrationsberatungsstelle near the place where you live. Take all the papers and documents with you. Your situation seems good, but let s.b. take a look, for your possibilities. Good luck. INFONET
307. Guten Tag meine Damen und Herren. Meine Frage bitte:
Ich habe im April eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104 und steht drauf erlischt mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB XII aber ich arbeite und verdiene 1270 bruto im Monat. Meine Frage bitte: Bekomme ich Kindergeld oder nicht. Und mit diese Aufenthalts dürfen wir nach Libanon fliegen oder nicht. Meine Frau ist Hausfrau und sie geht bald in die Schule für den Kurs. Und wir haben vier Kinder. Die große ist 11 jahre die kleine ist 6 jahre
Kommentar:
Hallo. Diese Aufenthalterlaubnis ist ein guter Anfang, um Ihre Situation in Deutschland zu sichern, aber sie ist noch nicht sicher, sie ist eine "Aufenthaltserlaubnis auf Probe". Normalerweise sollte es Kindergeld bekommen, jedoch gibt es dort zur Zeit Streit darüber. Bitte informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle für Migration und Flucht. Den Antrag sollten Sie jedoch stellen, damit Sie es bekommen, wenn der Streit beendet ist.
Wir rate dringend davon ab in Ihr Herkunftsland zu fliegen, bevor Sie nicht Ihren Aufenthalt gesichert haben. Sollte es irgendwelche Probleme geben und Sie erhalten eine Duldung können Sie abgeschoben werden. Wir wünschen Ihnen viel Glück. INFONET
306. Guten Tag, ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs 5 und diese wird nur verlängert, wenn meine Krebskranke Frau vom Arzt eine einjährige Krankmeldung erhält. Zwar wird sie diese Krankmeldungen immer erhalten, da sie nun wieder an krebs erkrankt ist und bestrahlt werden muss, aber bei soviel Problemen mit der Gesundheit von meiner Frau möchte ich mir das ewige hin und her sparen.
Wann darf ich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Lebe nicht von der ARGE, arbeite und habe auch noch nie von Stütze gelebt. Meine erste richtige Auftenthaltsgenehmigung / befristet erhielt ich 2005.
Danke im voraus. Viele Grüße K.E.
Kommentar:
Hallo. "Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür müssen Sie aktuell eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und seit insgesamt sieben Jahren eine der folgenden Bescheinigungen besessen haben (§ 26 Abs. 4 AufenthG):
* Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes = §§ 22 bis 26),
* Aufenthaltsgestattung (bei mehreren Asylverfahren zählt nur die Zeit des längsten Asylverfahrens),
* Duldung, wobei nur die Zeit vor dem 1.1.2005 zählt,
* „Aufenthaltsbefugnis” nach dem alten Ausländergesetz,
* befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 2 des alten Ausländergesetzes für Familienangehörige,
* „befristete Aufenthaltserlaubnis” nach dem alten Ausländergesetz aus anderen Gründen (z.B. durch Heirat), wenn gleichzeitig auch die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22 bis 26 AufenthG) vorgelegen haben.
Außerdem müssen Sie für die Niederlassungserlaubnis folgende Bedingungen erfüllen:
* eigene Lebensunterhaltssicherung, also keine Sozialleistungen (Kinder- und Erziehungsgeld zählen nicht als Sozialleistungen)
* mindestens 60 Monate Zahlen von Rentenversicherungsbeiträgen (Kinderbetreuungszeiten oder häusliche Pflege zählen auch) - Ausnahme siehe Übergangsregelung unten!
* Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen (...)
* Arbeitserlaubnis;
* ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Nachweis zum Beispiel über den Besuch eines „Integrationskurses”)
* ausreichender Wohnraum
Es reicht aus, wenn ein/e Ehepartner/in die Versicherungsbeiträge geleistet und eine Arbeitserlaubnis hat. Dann kann auch der andere Ehepartner die Niederlassungserlaubnis erhalten. Kranke und Behinderte können eine Niederlassungserlaubnis auch dann erhalten, wenn sie aufgrund Ihrer Krankheit oder Behinderung nicht alle Bedingungen erfüllen, also zum Beispiel nicht arbeiten oder schreiben können.
Zitat: http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/10-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-4/101-aufenthaltsrechtliche-situation/
Alles Gute für Sie und Ihre Frau. INFONET
305. hallo ich bin irakisch 20.03 gekommen nach deutsch land 10.02 2003 gegrekt aufenthal erlaubnis und seit 7 munaten widerruf und jetzt ich habe duldung. wie kann ich meine aufenthal züruk ich habe 5 yahren arbeit und ich habe keine strafen. mit freundlichen grüsse.
Kommentar:
Hallo. Leider gibt es viele Widerrufsverfahren für irakische Staatsangehörige. Das ist sehr schwierig. Sie sollten unbedingt Hilfe in einer Beratunsstelle für Migration und Flucht suchen. Hier finden Sie bei uns Adressen in ganz Deutschland: > grüner Kreis ADRESSEN > Deutschland ... suchen Sie Ihr Bundesland, rufen Sie dort an und Sie bekommen eine Adresse in Ihrer Nähe. Nehmen Sie ALLE papier, Briefe von der Ausländerbhörde und dem Bundesamt usw. mit. Viel Glück und alles Gute für Sie. INFONET
304. hallo infonet, ich bin in Deutschland geboren und bekomme demnächst eine Duldung, weil ich 16 jahre alt werde. meine mutter hat auch eine duldung. ich möchte baldmöglichst meinen Führerschein machen. das geht aber nich, da ich ne duldung habe. Meine frage: kann ich auf meiner duldung einen Ausweisersatz drauf bekommen, da ich in deutschland geboren bin und eine Geburtsurkunde von mir habe? DANKE
Kommentar:
Hallo. Leider ist das nicht möglich. Wir möchten dringend darauf hinweisen: Eine Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel. Mit einer Duldung ist man verpflichtet auszureisen, ist man verpflichtet dabei mitzuhelfen einen Pass vom Herkunftsland zu bekommen und mit dem auszureisen usw. Sie sollten unbedingt versuchen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Prüfen Sie die Möglichkeiten der gesetzliche Altfallregelung nach § 104a AufenthG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 AufenthG. Lesen Sie mehr bei uns unter "Bleiberecht & Altfallregelung" oder hier: http://www.nds-fluerat.org/infomaterial/bleiberecht/
Viel Glück. INFONET
303. hallo infonet, die ausländerbehörde hat mir bestätigt, dass ich noch eine Arbeitserlaubnis auf meine Duldung bekomme, da ich eine ausbildungsstelle gefunden habe und in deutschland geboren bin. also länger als 4 jahre geduldet bin. deswegen wird keine prüfung von der Bundesagentur für Arbeit gemacht. Meine Frage: In meiner duldung steht jetzt,dass ich zur wohnsitsnahme in meiner stadt bleiben muss und der aufenthalt im bundesland beschränkt ist. Kann ich durch die erwebstätigkeit in eine andere stadt umziehen? ich werde eine arbeitserlaubnis ohne vorrangprüfung bekommen. DANKE
Kommentar:
Hallo. Grundsätzlich bleibt die Verpflichtung zur Wohnsitznahme und die Beschränkung des Aufenthaltes bestehen.
Als Geduldete/r ist Ihr Aufenthaltsrecht in der Regel auf das Bundesland beschränkt, in manchen Fällen aber auch auf einen kleineren Bereich (§ 61 Abs. 1 AufenthG; Vorl. Nds. VV-AufenthG Punkt 61.1). Für den Fall, dass Sie eine Duldung besitzen und bereits seit vier Jahren gestattet oder geduldet in Deutschland leben und zusätzlich bei Ihnen keine Vorrangprüfung mehr durch die Agentur für Arbeit auf dem Arbeitsmarkt durchgeführt wird, KANN diese räumliche Beschränkung geändert oder aufgehoben werden. Sie können sich also auch außerhalb des Bundeslandes aufhalten und dort auch Arbeit suchen (§ 61 Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Beantragen Sie mit der Begründung der Arbeitserlaubnis die Änderung der "Residenzpflicht". Für einen Umzug müssen Sie einen Umverteilungsantrag stellen - das kann länger dauern, Eine sogenannte "Dauerreiseerlaubnis ist in der Regel leichter zu erhalten. Zudem wird die Verpflichtung zur Wohnsitznahme, die Pflicht zum Aufenthalt im Bundesland usw. in jedem Bundesland und manchmal auch von jeder Ausländerbehörde anders umgesetzt. Informieren Sie sich in einer Migrationsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Mehr Infos auch hier: http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/12-fluechtlinge-mit-duldung/122-wohnen-umziehen-und-residenzpflicht/
Alles Gute und viel Glück für Sie. INFONET
302. Hey, Also ich heiße A. und ich bin schon seit meinem 4.Lebensjahr in Deutschland und bin nun 22 Jahre alt.
Ich hab eine abschlossene Berufsausbildung als Bürokaufmann und schließe gerade meinen Abschluss an einem Abendgymnasium ab. Um nun auch reisen und mich weiterbilden zu können habe ich den Deutschenpass beantragt und mir wurde gesagt das er höchstwarscheinlich angelehnt wird,weil ich nach §25Abs.3 AufenthGh kein Recht besitze ein ,,Deutscher'' zu werden.Wisst ihr vlt mehr darüber und könnt ihr mir einen Rat geben ??
Kommentar:
Hallo. Sie haben mit dieser Aufenthaltserlaubnis keinen "Anspruch" auf die deutsche Staatsangehörigkeit - aber es gibt auch die Möglichkeit der Einbürgerung nach "Ermessen", als junger, gut ausgebildeter Mensch stehen die Chancen nicht so schlecht, WENN Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Mehr hierzu: http://www.einbuergerung.de/26_118.htm
Sie sollten sich unbedingt beraten lassen, ob Sie die Niederlassungserlaubnis bekommen können. Die ist der sicherste Aufenthaltsstatus in Deutschland und die beste Voraussetzung die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, mit ihr können Sie reisen und vor allem wieder in Deutschland einreisen. Die Niederlassungserlaubnis muß bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Für Jugendliche und junge Erwachsene, die schon als kinder nach Deutschland kamen gelten vereinfachte Bedingungen. Bitte lesen Sie mehr hier: http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/9-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-3-aufenthg-subsidiaerer-schutz/91-aufenthaltsrechtliche-situation/
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Migration, die können alles genau prüfen und Ihnen bei der Antragstellung helfen, damit Ihr Antrag möglichst komplett und korrekt ist. Wir wünschen alles Gute und viel Glück. INFONET
301. ich bin seit 6monaten mit einer deutsche verheiratet und habe visum auf 3jahre bekommen fals aus egal welchem grund nechste 6monate zu scheidung kommt was pasiert mit menem visum und arbeitserlaubnis? danke
Kommentar:
Hallo. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre bekommen. Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis wegen der Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen bekommen haben, dann können Sie erst nach zweijährigem rechtmäßigen Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, die unabhängig von der Ehe ist, - sie wird eigenständige Aufenthaltserlaubnis genannt. Wenn es vor Ablauf dieser 2 Jahre zu einer Trennung oder Scheidung kommt, ist der Zweck der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr da und deshalb wird sie von der Ausländerbehörde zurückgenommen. Dies gilt für die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis. Alles Gute, INFONET





