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Antrag auf Arbeitserlaubnis mit Duldung nach 4-jährigem Aufenthalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte mich seit dem _______________ in der Bundesrepublik Deutschland auf. Seit dem _______________ habe ich eine Duldung.
Somit halte ich mich seit mind. 4 Jahren ununterbrochen (gestattet, erlaubt, geduldet) im Bundesgebiet auf.
Laut § 10 Satz 3 der Beschäftigungsverfahrensverodnung kann die "Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung" (Arbeitserlaubnis) für mich ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz erteilt werden und nach Satz 4 wird die Arbeitserlaubnis ohne Beschränkungen nach § 13 BeschverfV erteilt.
Laut der Durchführungsanweisungen zur BeschverfV (SP III 11-5758.1) der Bundesagentur für Arbeit vom September 2007 hat eine Zulassung ohne Vorrangprüfung und ohne Prüfung der Beschäftigungsbedingungen zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 10 Satz 3 vorliegen. Die Zustimmung wird unbeschränkt erteilt." (vgl. SP III 11-5758.1, Seite 17).
Aus diesem Grund beantrage ich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, ohne Beschränkungen bzgl. der beruflichen Tätigkeit, des Arbeitgebers, des Bezirkes, der Arbeitszeit und ohne Befristung.
Da eine Beschränkung durch die Agentur für Arbeit nicht möglich ist, bitte ich um einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid, falls andere Einschränkungen durch die Ausländerbehörde wirksam werden.
Mit freundlichem Gruß
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INFONET Oktober 2007
Dies ist ein Modellentwurf. Er ist möglicherweise nicht übertragbar und ersetzt keine individuelle Beratung.





