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aktualisiert November 2007

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Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007

Am 28. August 2007 trat es in Kraft. Umgangssprachlich wird es auch "2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz" genannt. Dieses Gesetz führt zahlreiche Änderungen im Zuwanderungsgesetz vom 01. Januar 2005 aus.
Das Zuwanderungsgesetz heisst korrekt "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern". 
Alle Änderungen des 2. Änderungsgesetzes müssen in die verschiedenen Einzelgesetze des Asyl- und Zuwanderungsrechtes eingearbeitet werden.

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Gesetzestexte zum 2. Änderungsgesetz

Hier erhalten Sie die Gesetzestexte mit den eingearbeiteten Änderungen. Alle Veränderungen sind kenntlich gemacht. 
Besten Dank an
www.einwanderer.net

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BMI zum 2. Änderungsgesetz

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Kommentare

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Begründung zum 2. Änderungsgesetz

Der Gesetzgeber hat die gesamten rechtlichen Änderungen begründet. Hierin sind erste Hinweise auf die Umsetzung enthalten und auf die gewünschten Ziele der Regierung.
Die Gesetzesbegründung ist in der elektronischen Vorabfassung veröffentlicht worden. Sie finden bei uns alle Begründungen zum Gesetz. Extra herausgearbeitet haben wir die Begründung zur Beschäftigungsverfahrensverordnung, die die Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge regelt und die Begründungen zur Altfallregelung, dem neuen § 104 a und b Aufenthaltsgesetz.

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2. Änderungsgesetz

Das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (korrekt: "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" vom 19.08.2007) ist am, 28.08.2007 in Kraft getreten
Hier ein link zum endgültigen Gesetzestext vom 19.08.2007
... als externes PDF (Altfallregelung auf Seite 21)

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